Die Richterin hatte als Folge der
eingeführten Sklaverei über den Status von Sklaven zu entscheiden. Es
war wieder ein interessanter Fall, aber er war sehr einfach zu
beurteilen.
Ein Sklave hat behauptet, dass er ein
freier mann sei. Aber er war ausgepeitscht, frische Striemen zierten
seinen Rücken, dazu war er als Sklave gebrandmarkt und entmannt.
Zusätzlich hat die rechtmässige Eigentümerin, die Urkunde der
Versklavung vorgewiesen und darauf hingewiesen, dass der Sklave ihr den
Sklaveneid geleistet hat. Er bestätigte, dass er den Sklaveneid
geschworen hatte. Somit war die Versklavung korrekt und vollständig
erfolgt. Vorher war er frei gewesen, aber das steht gar nicht zur
Diskussion, denn seit der Versklavung ist er ein Sklave und das ist der
entscheidende Punkt, um welchen es geht.
Er behauptete, dass er beim Kartenspiel von der Beklagten hereingelegt wurde. Sie hätte falsch gespielt. Ein wahrlich schwerer Vorwurf, wenn er wahr wäre, denn es stand ein grosser Einsatz auf dem Spiel, sein Vermögen und seine Freiheit. Aber seine Versklavung als Konsequenz des Spieles verlief vollständig rechtmässig. Der Grund, der dazu führte ist dabei absolut irrelevant. Auch hätte die Frau falsch gespielt, was sie sicher nicht gemacht hat, wäre die Versklavung rechtmässig.
Ich halte fest, der Kläger ist und bleibt ein Sklave und kann somit gar nicht klagen, denn er ist das rechtmässige Eigentum von der ehrenwerte Frau, die er falsch beschuldigte. Somit ist es absolut irrelevant, ob das Kartenspiel korrekt verlief, aber alle Indizen sprechen dafür und seine Behauptung ist falsch und bösartig. Ein weiterer Grund für das Urteil ist die Rechtssicherheit. Einmal Sklave immer Sklave.
Ich empfehle der edlen Frau diesen Sklaven recht streng zu bestrafen. Es ist skandalös, unwahre Vorwürfe zu erheben, Erschwerdend gegen eine Frau, sogar die Lady, welcher der Sklave gehört, er muss ihr gehorchen und dienen. Der Fall gilt als Präzedenzurteil; " Sklaven sind rechtlos " " Eine Versklavung ist unabhängig vom Grund immer gültig ". Ich entschuldige mich bei der edlen Frau für die ihr entstandenen Umtriebe und hoffe sehr, dass sie die ausgesprochene Entschädigung akzeptiert.
Wieder hat die Richterin einen wahrhaften gerechten Entscheid gefällt.
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